Rechtsmittel bei Beschlagnahme und Durchsuchung
Angegriffene Maßnahme:
Beschlagnahmeanordnung/Durchsuchungsanordnung durch den Richter
Rechtsmittel:
Beschwerde (§ 304 StPO), und falls der Richter nicht abhilft, Entscheidung durch das Landgericht
Angegriffene Maßnahme:
Beschlagnahmeanordnung/Durchsuchungsanordnung bei Gefahr im Verzug durch die Beamten
Rechtsmittel:
Antrag auf richterliche Entscheidung (§ 98 Abs. 2 StPO analog) beim Amtsgericht und anschließend Beschwerde (§§ 304 StPO ff.); bei Nichtabhilfe: Entscheidung durch das Landgericht
Angegriffene Maßnahme:
Einwendungen gegen Art und Weise der Vollstreckung durch die Fahnder, z. B. Verweigerung des Telefonats mit dem Verteidiger Rechtsmittel: Antrag auf richterliche Entscheidung (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog)