Glossar

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    Verdeckte Treuhandschaft

    Bestimmte Form der Geldwäsche. Der Täter überträgt aus einer rechtswidrigen Katalogtat nach § 261 StGB herrührendes Vermögen auf einen Dritten, der nicht an den Vortaten beteiligt war. Der Dritte gibt vor Inhaber des Vermögens zu sein, obwohl er dieses nur für den Täter verwaltet.

    Siehe auch Geldwäsche