17.08.2017 |
Es liegt nunmehr die zweite Entscheidung eines Oberlandesgerichtes zur Verwertung von Dashcam – Aufzeichnungen vor. Mit Hinweisbeschluss vom 10.08.2017, Az. 13 U851/17 hat das OLG Nürnberg sich im Einzelnen hierzu verhalten. Bereits mit Beschluss vom 27. 6. 2016 hat das OLG Hamburg, Az. 1 REV 12/17, eine Verwertung für zulässig erachtet.
Nach Ansicht des OLG Nürnberg können Dashcam – Aufzeichnungen zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden. Ein Verwertungsverbot ergebe sich nicht aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeine...
mehr »