07.06.2017 |
Als Strohmann wird gemeinhin bezeichnet, wer ein Unternehmen nur auf dem Papier leitet, faktisch jedoch kaum oder aber auch keinerlei Mitspracherechte, was unternehmerische Entscheidungen angeht, besitzt. Regelmäßig ist der Strohmann eine Strohfrau, die von dem so genannten faktischen Geschäftsführer eingesetzt wird, regelmäßig als GmbH – Geschäftsführerin. Erfahrungsgemäß gehen Strohmänner/Strohfrauen im Falle einer Aufdeckung der tatsächlichen Machtverhältnisse im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen davon aus, dass Sie nicht haften, weil sie keine Verantwortung übernommen hatten....
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