Strafrecht / Strafverteidigung
Die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen des Strafrechts umfasst die Strafverteidigung, die Durchführung von Privatklagen sowie die Stellung von Strafanträgen und Strafanzeigen.
Eine frühzeitige Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Strafverteidiger ist unerlässlich. Rechtsanwalt Tiriakidis verfügt als Fachanwalt im Strafrecht über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger, insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Steuerstrafrecht ist der akademische Nachweis besonderer Fachkunde auf diesem Gebiet. Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger in umfangreichen Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafverfahren ist der praktische Nachweis dieser speziellen Fachkunde.
Regelungsgegenstände der Strafverteidigung sind insbesondere:
Durchsuchung und Beschlagnahme
Die Durchsuchung darf i.d.R. nur durch einen Richter angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug sind ausnahmsweise aber auch Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen hierzu befugt. Beschlagnahme und Sicherstellung dienen der Erlangung und Sicherung von Beweismitteln.
Der Strafverteidiger hat solche Zwangsmaßnahmen zu verhindern und wenn eine Verhinderung nicht möglich ist, die Folgen zu mildern und alle Rechtsmittel auszuschöpfen.
Haftbefehl
Mit dem schriftlichen Haftbefehl des zuständigen Richters wird eine Untersuchungshaft angeordnet. Der Haftbefehl hat folgendes zu beinhalten:
- der Beschuldigte muss so genau bezeichnet werden, dass bei Vollstreckung des Haftbefehls eine Verwechslung ausgeschlossen ist,
- die Tat muss aus sich heraus verständlich beschrieben werden,
- es müssen die Tatsachen erwähnt sein, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergeben.
- Haftgründe sind: Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Schwere der Tat und Wiederholungsgefahr.
Ziel einer Strafverteidigung muss die Aufhebung oder die Außervollzugsetzung des Haftbefehls sein, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden.
Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft darf nur dann angeordnet und vollzogen werden, soweit ein dringender Tatverdacht besteht, ein Haftgrund vorliegt und die Untersuchungshaft verhältnismäßig ist zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe. Die Voraussetzungen müssen während der gesamten Dauer einer angeordneten Untersuchungshaft vorliegen. Wenn auch nur eine Voraussetzung nicht vorliegt, ist der Haftbefehl aufzuheben. Gegen den Haftbefehl sind kann Antrag auf Haftprüfung oder Haftbeschwerde gestellt werden. Welches Rechtsmittel, ob also Haftprüfungsantrag oder Haftbeschwerde, eingelegt wird, obliegt der Entscheidung des Verteidigers. Zu bedenken ist, ob die Verteidigung mit dem Rechtsbehelf neue Tatsachen und Beweismittel vortragen will oder aber ob es ihr auf den persönlichen Eindruck des Haftrichters von dem Betroffenen ankommt. Auf jeden Fall ist zu berücksichtigen, dass es durch Haftprüfung und Haftbeschwerde zu Verzögerungen des Verfahrens kommt. Im Falle einer Erfolglosigkeit und vor allem mehrfacher Erfolglosigkeit werden die Haftgründe und der Tatverdacht durch die Wiederholung in mehreren gerichtlichen Beschlüssen festgeschrieben. Diese Gefahr gilt es vor allem zu bedenken. Hier ist erfahrene Strafverteidigung gefordert.
Wirtschaftsstrafrecht / white collar criminality
Gegenstand des Wirtschaftsstrafrechts ist die Verletzung von Normen, die Kernbereiche des Wirtschaftsrechtes schützen sollen oder auch nur hierzu verwendet werden können. Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Strafvorschriften, die strafbare Handlungen aus dem Wirtschaftsleben betreffen. Klassisch sind das die Bereiche des Insolvenzstrafrechts, Steuerstrafrechts, der Korruption, Taten gegen den Schutz geistigen Eigentums, Produktstrafrechts, Untreue, des Betrugs, Arbeitsstrafrechts, Arztstrafrechts und Bilanzstrafrechts. In letzter Zeit kommen verstärkt Delikte aus dem Bereich des Wettbewerbsstrafrechts und IT-Rechts hinzu. Allein die Benennung der Spezialgebiete zeigt, dass an einen Strafverteidiger hohe Anforderungen und Spezialkenntnisse zu richten sind. Die Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung oder der "Deal" im Wirtschaftsstrafrecht erfordern Fachkenntnisse und Erfahrung.
Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht beschäftigt sich vor allem mit den Tatbeständen der Steuerhinterziehung, der schweren Steuerhinterziehung, der leichtfertigen Steuerverkürzung, den Steuerordnungswidrigkeiten, der Steuergefährdung und den Tatbeständen des Schmuggels und der Steuerhehlerei. Ein Steuerstrafverfahren beginnt für den Betroffenen mittlerweile regelmäßig mit einer Durchsuchung. Bei Unternehmen oder aber Freiberuflern, ist die Durchsuchung immer mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Es ist die Aufrechterhaltung des Betriebes gefährdet, wenn die Steuerfahndung Unterlagen und Computer beschlagnahmt. Hier gilt es bereits zu Anfang eines Steuerstrafverfahrens, dem Betroffenen engagiert zur Seite zu stehen und seine Rechte zu sichern. Steuerfahnder sind sehr gut ausgebildete Spezialisten, die durchaus erkennen, ob ihnen ein Fachmann auf dem Gebiet des Steuerstrafrechtes gegenübersteht. Rechtsanwalt Tiriakidis besitzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Steuerstrafrecht und ist seit Jahren auch in umfangreichen Steuerstrafverfahren tätig. Diese Spezialisierung kommt Ihnen unmittelbar zugute.
Eine fundierte Vertretung im Steuerstrafrecht umfasst auch die Beratung über eine Selbstanzeige. Die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, kann die Selbstanzeige scheitern. Wir vertreten Sie bei Abgabe der Selbstanzeige.
Arztstrafrecht
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes bei Ausübung seiner Tätigkeit ist Gegenstand des Artstrafrechtes. Im Arzt-/Patienten-Verhältnisse haben Ermittlungsverfahren gegen Ärzte vor allem Vorwürfe wegen unterlassener Hilfeleistung, Sterbehilfe, fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung, Sterilisation, Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und Probleme der Organentnahme zum Gegenstand.
Mit weitem Abstand stehen Vorwürfe wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung an der Spitze der Verfahren gegen Ärzte. Im Kern dieser Verfahren steht regelmäßig die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt als Verletzung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung, die Bestimmung der objektiv gebotenen Sorgfalt und Berücksichtigung beispielsweise der Facharztstandards, Stichwort Gruppenfahrlässigkeit.
Gerne werden die Anforderungen an die einzuhaltende Sorgfalt von bereits im Ermittlungsverfahren hinzugezogene Sachverständige massiv überspannt. Es werden Maßstäbe zugrunde gelegt, die im Universitätsklinikum ihren Platz haben, nicht aber ohne weiteres auf ärztliche Praxen, oder jedes einzelne Krankenhaus übertragen werden können. Der Bundesgerichtshof hat hier bereits 1994 entschieden, dass sich die Anforderungen des medizinischen Sachverständigen nicht unbesehen an den Möglichkeiten von Universitätskliniken und Spezialkrankenhäusern orientieren dürfen.
Fälle des Abrechnungsbetruges und Verstoßes gegen das Arzneimittelstrafrecht und/oder Medizinproduktegesetzes erhalten immer größere Bedeutung.
Notwendig für eine erfolgreiche Verteidigung im Arztstrafrecht ist Know-how und Erfahrung. Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren auch im Arztstrafrecht. Er hat hier auch in überregional bekannten Arztstrafprozessen verteidigt Die Zusammenarbeit der einzelnen REWISTO Fachanwälte, hier Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis als Fachanwälte für Strafrecht und Frau Jutta Behle als Fachanwältin für Medizinrecht, kommt Ihnen unmittelbar zugute.
Internetstrafrecht IT-Strafrecht Computerkriminalität Cybercrime
Vor Jahren noch waren Taten, die im Zusammenhang mit Medien der Informationstechnologie standen Exoten. Zu Zeiten als das Internet noch über ehemalige Tennisspieler in AOL-Werbespots bekannt gemacht werden musste, erregten Begriffe wie IP oder TCP noch argwöhnisches Zweifeln. Mittlerweile ist das Internet nicht nur Kommunikationsplattform Nr. 1, sondern auch für Verbraucher bald Handelsplatz Nr. 1. Dort, wo miteinander kommuniziert wird und Geschäfte abgeschlossen werden kann es auch zu strafrechtlich relevanten Handlungen kommen. Das können Handlungen sein, die über das Medium der Informationstechnologie begangen werden und das können Taten sein, die das Medium unmittelbar zum Gegenstand haben.
Die Straftaten können der einfache Betrug sein aber auch der Computerbetrug, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, die Fälschung beweiserheblicher Tatsachen und die Datenveränderung, die Computersabotage und Straftaten gegen persönliche Rechte und Geheimnisse, Straftaten der Offenbarung und Verwertung fremder Geheimnisse, Pornographiedelikte, ehrverletzende Äußerungen, Delikte gegen den demokratischen Rechtsstaat und Jugendschutzdelikte. Ebenso urheberrechtliche Straftaten.
Allein die Anzahl der infrage stehenden Tatbestände zeigt, wie umfassend nunmehr der Gegenstand des Computerstrafrechtes oder Internetstrafrechtes ist. Cybercrime ist ein mittlerweile alltägliches Phänomen in der Strafrechtswirklichkeit.
Eine sinnvolle Verteidigung in diesem Bereich setzt Fachkenntnisse auf dem Gebiet des IT Rechts voraus und Fachkenntnisse im Bereich der Informationstechnologie. Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis war Absolvent eines der ersten Fachanwaltskurse für IT Recht in Deutschland. Er ist seit den ersten Tagen des Fachanwaltes für IT Recht auf dem Gebiet des Internetstrafrechtes tätig und war in Deutschland einer der ersten Anwälte überhaupt, die sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für IT Recht waren. Er verteidigt bundesweit im Bereich des Internetstrafrechtes.
Strafrecht und geistiges Eigentum
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte waren seit jeher Gegenstand strafrechtlich relevanter Handlungen. Patentverletzungen und Markenverletzungen sind nicht ein Phänomen unserer Zeit, Verletzungen eines geschützten Design gibt es seitdem es innovative Schöpfung gibt. Allerdings haben Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung geistigen Eigentumes seit Globalisierung und Internet beträchtlich an Anzahl zugenommen. Das gilt erst recht und vor allem für Urheber- Straftaten.
Das Markengesetz, das Patentgesetz, das Geschmacksmustergesetz und Urhebergesetz gehören nicht zu dem tagtäglichen Handwerkszeug des Strafverteidigers, sondern eher schon zu dem des Anwaltes für gewerblichen Rechtsschutz. Wer hier keine Spezialkenntnisse besitzt, der steht oftmals auf nicht idealer Position als Verteidiger.
Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat den Fachanwaltskurs für Urheber-und Medienrecht abgeschlossen. Gleichzeitig ist er Fachanwalt für Strafrecht.
Straftaten gegen den Wettbewerb Wettbewerbsrecht und Verletzung des Betriebs-und Geschäftsgeheimnisses
Wettbewerbsdelikte sind Straftaten im Unternehmensbereich. Das können Taten sein wie die strafbare Werbung oder der Verrat von Geschäfts-Betriebsgeheimnissen sowie das Verleiten und Erbieten zum Verrat. Diesen Taten gemeint ist, dass sich ihre Strafbarkeit aus Tatbeständen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ergibt, also das UWG.
Die Strafbarkeit von Straftaten gegen den Wettbewerb ergibt sich unmittelbar aus dem StGB. Dies sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen sowie die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die Ausmaße des Vorwurfs der Bestechlichkeit werden immer wieder gerne unterschätzt. Immer wieder gerne werden sie allerdings auch in abstrusen Konstellationen angenommen und Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die strafbare Werbung und progressive Kundenwerbung wie auch der Angriff auf Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse stehen im Zusammenhang des Unlauterkeitsrechts, sprich Wettbewerbsrechtes. Die Begrifflichkeiten des Wettbewerbsrechtes sind fachspezifisch. Wer hier verteidigt, dem kommt es zugute, wenn er diese Spezifika beherrscht.
Angriffe auf Betriebs-Geschäftsgeheimnisse sind oftmals Eingriffe in den Kernbereich unternehmerischer Tätigkeit, sehr oft aber werden solche Angriffe unter Vorgabe pauschaler Behauptungen nur konstruiert, um ehemalige Arbeitnehmer, die sich in einem fachverwandten Bereich niederlassen wollen, aus dem Wettbewerb zu drängen. Nicht nur die Angriffe auf Betriebsgeheimnisse stellen sich von daher als Wettbewerbshandlungen dar, also Eingriffe zum Zwecke eines Wettbewerbsvorteils, sondern auch die Behauptung vorgeblicher Angriffe erfolgt oftmals genau zu diesem Zwecke. Nicht selten erstrecken sich derlei Verfahren über Jahre hinweg. Die Anwälte der Anzeigenerstatter versuchen jeden Zweifel an der Verantwortlichkeit des Beschuldigten auszuräumen und die Verteidiger alle Beweismittel anzugreifen. Es werden umfangreiche Erklärungen zur Sache zu den Akten gereichte umfangreiche Stellungnahmen zu vorliegenden Beweismitteln. Die Behauptung des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen geht regelmäßig Hand in Hand mit der Behauptung des Datendiebstahls. Nicht selten kommt es dann auf diesen Zeitpunkt der Datenübertragung an und werden IT-Sachverständige zur Begutachtung beschlagnahmter Datenträger beigezogen. Auch hier können Monate ins Land gehen. Vor allem für den Beschuldigten kann sich die Belastung des Strafverfahrens existenzgefährdend auswirken, weil nicht selten gerade dieses Strafverfahren instrumentalisiert wird von Seiten des Anzeigenerstatters. Infrage steht dann regelmäßig, ob die andere Seite im Wettbewerb streut, dass ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet ist und wenn ja, wie dagegen vorzugehen ist. Die Frage des Vorgehens richtet sich im Wesentlichen nach den Regeln des Wettbewerbsrecht. Auch hier ist im Vorteil, wer sich im Wettbewerbsrecht auskennt.
Alexandros Tiriakidis ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Es seit Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig und auch Fachanwalt für Strafrecht.