IT-Strafrecht / Computerkriminalität / Cybercrime
Im Internet werden Verträge geschlossen und persönliche und sensible Daten eingestellt. Aber wer haftet wofür? Wofür haftet der Content-Provider, wofür der Service-Provider, wofür der Access-Provider?
Vor Jahren noch waren Taten, die im Zusammenhang mit Medien der Informationstechnologie standen Exoten. Zu Zeiten als das Internet noch über ehemalige Tennisspieler in AOL-Werbespots bekannt gemacht werden musste, erregten Begriffe wie IP oder TCP noch argwöhnisches Zweifeln. Mittlerweile ist das Internet nicht nur Kommunikationsplattform Nr. 1, sondern auch für Verbraucher bald Handelsplatz Nr. 1. Dort, wo miteinander kommuniziert wird und Geschäfte abgeschlossen werden kann es auch zu strafrechtlich relevanten Handlungen kommen. Das können Handlungen sein, die über das Medium der Informationstechnologie begangen werden und das können Taten sein, die das Medium unmittelbar zum Gegenstand haben.
Die Straftaten können der einfache Betrug sein aber auch der Computerbetrug, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, die Fälschung beweiserheblicher Tatsachen und die Datenveränderung, die Computersabotage und Straftaten gegen persönliche Rechte und Geheimnisse, Straftaten der Offenbarung und Verwertung fremder Geheimnisse, Pornographiedelikte, ehrverletzende Äußerungen, Delikte gegen den demokratischen Rechtsstaat und Jugendschutzdelikte. Ebenso urheberrechtliche Straftaten.
Allein die Anzahl der infrage stehenden Tatbestände zeigt, wie umfassend nunmehr der Gegenstand des Computerstrafrechtes oder Internetstrafrechtes ist. Cybercrime ist ein mittlerweile alltägliches Phänomen in der Strafrechtswirklichkeit.
Eine sinnvolle Verteidigung in diesem Bereich setzt Fachkenntnisse auf dem Gebiet des IT Rechts voraus und Fachkenntnisse im Bereich der Informationstechnologie. Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis war Absolvent eines der ersten Fachanwaltskurse für IT Recht in Deutschland. Er ist seit den ersten Tagen des Fachanwaltes für IT Recht auf dem Gebiet des Internetstrafrechtes tätig und war in Deutschland einer der ersten Anwälte überhaupt, die sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für IT Recht waren. Er verteidigt bundesweit im Bereich des Internetstrafrechtes.