Produktpiraterie und Urheberstrafrecht

    Produktpiraterie und Urheberstrafrecht

    Produktpiraterie und Urheberstrafrecht im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

    Mit dem Begriff des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Urheber, Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht werden sämtliche Immaterialgüterrechte umfasst. Der Schutz des Urheberrechts und anderer gewerblicher Schutzrechte spielt insbesondere im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht bei Produktpiraterie eine zentrale Rolle.

    Eine der wenigen Definitionen des geistigen Eigentumes im Bereich Urheber, Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht findet sich im Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum vom 14.07.1967, dort in Art. 2 Nr. VIII. Geistiges Eigentum umfasst hiernach alle Rechte, die sich aus der geistigen Tätigkeit auf gewerblichen, wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Gebiet ergeben.

    Der Begriff des geistigen Eigentumes ist der Oberbegriff für den gewerblichen Rechtsschutz im Wirtschaftsstrafrecht, sog. industrial property, so jedenfalls Art. 1 S. 2 der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Nach Art. 118 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfassen die Rechte des geistigen Eigentums im Urheber- und Strafrecht die gewerblichen Schutzrechte wie Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design, Halbleiter- und Sortenschutz sowie das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte.

    Produktpiraterie ist die gezielte Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten und damit ein klassischer Anwendungsfall im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Das Urheberstrafrecht schützt Werke geistigen Eigentums vor einer illegalen Verwertung. Die zurzeit geläufigen Beispiele im Urheberstrafrecht und Strafrecht sind insbesondere Filesharing-Fälle. Das Markenstrafrecht und Kennzeichenstrafrecht schützt Marken und Kennzeichen vor allem gegen eine widerrechtliche Benutzung. Das Designstrafrecht umfasst im Wirtschaftsstrafrecht das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Nachahmungen im Zusammenhang mit Produktpiraterie.

    Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte sind seit jeher Gegenstand strafrechtlich relevanter Handlungen im Urheber- und Wirtschaftsstrafrecht. Patentverletzungen und Markenverletzungen sind kein neues Phänomen im Strafrecht, Verletzungen eines geschützten Designs bestehen seit Beginn innovativer Schöpfung. Allerdings haben Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung geistigen Eigentumes im Urheberrecht, Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht seit Globalisierung und Internet erheblich zugenommen. Dies gilt insbesondere für Urheberrechtsverstöße und Produktpiraterie.

    Das Markengesetz, das Patentgesetz, das Geschmacksmustergesetz und das Urhebergesetz gehören im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht nicht zum alltäglichen Handwerkszeug jedes Strafverteidigers, sondern eher zu dem des spezialisierten Anwalts im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Wer im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht im Bereich Produktpiraterie und Urheber keine Spezialkenntnisse besitzt, befindet sich oftmals nicht in einer optimalen Ausgangsposition als Verteidiger.

    Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat den Fachanwaltskurs für Urheber- und Medienrecht abgeschlossen. Gleichzeitig ist er Fachanwalt für Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht sowie im Urheberstrafrecht tätig.