Im Zuge des Korruptionsbekämpfungsgesetzes hatte sich der Gesetzgeber entschlossen, neue Straftatbestände gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu schaffen. Hierdurch sollten rechtswidrige Verhaltensweisen bei der Beteiligung an Ausschreibungen mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Absprachen bei Ausschreibungen so genannte Submissionsabsprachen, die als Kartellordnungswidrigkeiten verfolgt wurden. Aufgrund der Spezialität der hier zu verhandelnden Materie sind für Straftaten der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen sowie der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 74 c Abs. 5 a GVG die Wirtschaftsstrafkammern beim Landgericht zuständig, wenn die Tat von besonderer Bedeutung ist oder die Rechtsfolgenkompetenz des Amtsgerichtes nicht ausreicht. Zur Verteidigung wegen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen ist ein Schwerpunkt der Verteidigungshandlung die Frage danach, ob der Mandant überhaupt tauglicher Täter eines solchen Deliktes sein kann. Regelmäßig werden schutzgewährende Bieter wie auch Nicht-Bieter als Mittäter gesehen ohne dass sie dem Absprachekreis in irgendeiner Form angehörten.
Die Ausmaße des Vorwurfs der Bestechlichkeit werden immer wieder gerne unterschätzt. Immer wieder gerne werden sie allerdings auch in abstrusen Konstellationen angenommen und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch hier ist eine sachkundige Verteidigung geboten.
Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, und von daher seit Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts tätig.